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Warenwirtschaft & Bestellwesen Gastronomie: Vergleich

Geschrieben von Thomas Primus | 21.10.26, 08:44

Warenwirtschaft und Bestellwesen in der Gastronomie: Funktionen im Vergleich

Dienstagabend, nach Schichtende. Ihre Küchenleitung schickt ein Foto aus dem Kühlhaus: angebrochene Eierkartons von mehreren Lieferanten, dazu eine Steige Gemüse, die niemand bestellt haben will. Im Nachbarbetrieb fehlt genau diese Ware, und die Küche dort hat sie eben zum Tagespreis nachgeordert.

Das Muster dahinter ist immer dasselbe. Ihr Bestellwesen weiß, was eingekauft wurde. Ihre Warenwirtschaft weiß, was im Haus liegt. Nur sprechen die beiden nicht miteinander, und dazwischen verschwindet Ihre Marge. Wer Warenwirtschaft und Bestellwesen in der Gastronomie vergleicht, landet deshalb schnell bei der wichtigeren Frage: Welche Funktionen braucht ein Betrieb mit mehreren Standorten wirklich?

Dieser Beitrag stellt beide Seiten gegenüber, sortiert die Pflicht-Funktionen nach Betriebsgröße und gibt Ihnen 7 Fragen für das nächste Auswahlgespräch mit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Warenwirtschaft führt Bestand, Rezeptur und Soll-Ist-Vergleich. Das Bestellwesen führt Lieferanten, Kataloge, Preise und Bestellungen. Beide brauchen denselben Artikelstamm.
  • Preispflege ist keine Jahresaufgabe mehr. Die Großhandelsverkaufspreise liegen im September 2026 um 8,7 % über dem Vorjahr, während Fleisch und Fleischwaren laut Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026 um 6,0 % billiger sind.
  • Ab drei Standorten entscheidet nicht die Funktionsliste, sondern die Antwort auf zwei Fragen: Wer führt den Artikelstamm, und wer gibt Bestellungen frei?
  • Compliance wird zur Funktion des Bestellwesens. Die Ausstellungspflicht für E-Rechnungen umfasst ab 1. Januar 2027 alle Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz (IHK Dresden, 2026).
  • Messen zahlt sich aus. Restaurants sparen 7 US-Dollar Betriebskosten je investiertem US-Dollar in die Reduktion von Küchenabfällen, und ihre Abfallmenge sinkt binnen eines Jahres um 26 % (Champions 12.3, 2019).

Warum trennen Betriebe Warenwirtschaft und Bestellwesen?

Weil beide Seiten aus unterschiedlichen Ecken des Betriebs gewachsen sind. Das Bestellwesen stammt aus den Portalen der Großhändler: Katalog öffnen, Menge eintragen, absenden. Die Warenwirtschaft stammt aus der Lagerbuchhaltung: Wareneingang buchen, Bestand führen, Inventur bewerten. Zwei Herkünfte, zwei Logiken, in vielen Betrieben zwei Datenbestände.

Lange war diese Trennung erträglich. Heute ist sie teuer. Die Kosten für Energie, Lebensmittel und Personal liegen im deutschen Gastgewerbe um bis zu 35 % höher als Anfang 2022, während der Umsatz im ersten Quartal 2026 real 5,1 % unter dem Vorjahr liegt (DEHOGA Bundesverband, 2026). Bei dieser Schere zählt jeder Prozentpunkt im Wareneinsatz.

Dazu kommt die Preisbewegung im Einkauf. Nahrungsmittel verteuerten sich im September 2026 im Schnitt nur um 0,4 %, einzelne Warengruppen schwankten aber massiv: Eier um 15,2 % nach oben, frisches Gemüse um 12,0 % nach oben, Butter um 29,5 % nach unten (Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026). Die Spanne liegt damit zwischen 15,2 % Aufschlag bei Eiern und 29,5 % Rückgang bei Butter. Wer mit Jahrespreisen kalkuliert, rechnet in so einem Markt systematisch falsch.

Moderne F&B-Plattformen wie FoodNotify führen beide Seiten in einem Artikelstamm zusammen. Das löst die Datenfrage, beantwortet aber nicht die Auswahlfrage: Welche Funktionen brauchen Sie ab welcher Betriebsgröße, und welche zahlen Sie mit, ohne sie je zu nutzen?

Was kann die Warenwirtschaft, was das Bestellwesen nicht?

Eine Warenwirtschaft ist ein System, das Bestände, Rezepturen und Verbräuche führt und bewertet. Das Bestellwesen bezeichnet alle Funktionen von der Katalogpflege über die Bestellung bis zur Rechnungsprüfung. Die Warenwirtschaft kennt damit den Zustand Ihres Betriebs, das Bestellwesen kennt seine Zuflüsse. Dieser Unterschied klingt akademisch, entscheidet aber darüber, welche Frage Sie abends beantworten können. Ein Bestellsystem sagt Ihnen, dass 40 kg Rinderhack geliefert wurden. Nur die Warenwirtschaft sagt Ihnen, dass davon 31 kg verkocht wurden und 9 kg fehlen.

Vier Funktionen hat ausschließlich die Inventory-Seite, und sie hängen aufeinander auf:

  • Bestandsführung je Standort und je Lagerort, bewertet mit echten Einkaufspreisen.
  • Inventur, mobil erfasst, mit Differenzliste statt Zettelwirtschaft. Wie Sie die vorbereiten, zeigen unsere 7 Tipps für eine erfolgreiche Inventur.
  • Rezepturen mit Soll-Verbrauch, inklusive Portionsgrößen und Schwundfaktoren.
  • Soll-Ist-Vergleich, der den tatsächlichen Wareneinsatz gegen die Kalkulation stellt.

Die Beschaffungs-Seite kann dafür anderes, und das lässt sich nicht nachbauen. Sie hält Lieferantenkataloge mit Artikelnummern, Gebindegrößen und Staffelpreisen aktuell. Sie bildet Konditionen, Rahmenverträge und Mindestbestellwerte ab. Sie erzeugt eine Bestellung, die beim Großhändler elektronisch ankommt, und prüft später die Rechnung gegen Bestellung und Lieferschein.

Keine der beiden Seiten ist die wichtigere. Interessant wird es an der Nahtstelle: Die Warenwirtschaft liefert den Bedarf, das Bestellwesen macht daraus eine Order, und der Wareneingang schreibt den Bestand zurück. Bricht einer dieser drei Schritte, arbeiten Ihre Leute wieder mit Tabellen.

Genau an dieser Nahtstelle entsteht der Nutzen, der sich belegen lässt. Die Auswertung von Champions 12.3 umfasst 114 Restaurants in 12 Ländern, und mehr als 75 % der Betriebe verdienen ihre Investition dort binnen 12 Monate zurück. Die Hebel sind unspektakulär: Abfälle messen, Lagerung und Handling schulen, Rezepturen anpassen. Keiner dieser Hebel funktioniert ohne verlässliche Inventur- und Bestelldaten.

Dass der Markt genau hier investiert, zeigt der Blick nach Westen. Inventory Management liegt bei knapp 500 befragten Foodservice-Betrieben auf Platz drei der geplanten Technologie-Investitionen, und 36 % der Befragten investieren gezielt in niedrigere Lebensmittelkosten (Nation’s Restaurant News, 2026). Die Erhebung stammt aus den USA und ist ein Trendindikator, kein DACH-Benchmark. Die Richtung deckt sich aber mit dem, was wir in Auswahlgesprächen hören.

Welche Funktionen braucht ein Multi-Location-Betrieb?

Die ehrliche Antwort lautet: weniger, als in den Angeboten steht, aber andere als im Einzelbetrieb. Ein Haus mit einer Küche und einem Hauptlieferanten kommt mit einem guten Katalog und einer saubergeführten Inventur weit. Sobald zwei weitere Küchen dazukommen, verschiebt sich das Problem von der Erfassung zur Steuerung.

Dahinter steckt ein Skaleneffekt, den die Zahlen bestätigen. Der Personalaufwand liegt in österreichischen Gastronomiebetrieben bis 1 Mio. € Jahresumsatz bei über 42,11 % des Umsatzes, bei Betrieben ab 100 Sitzplätzen dagegen bei 39,39 % (Wirtschaftskammer Österreich, 2026). Größere Einheiten tragen ihre Verwaltung günstiger. Genau dieser Effekt gilt für die Beschaffung: Eine verhandelte Kondition für vier Küchen kostet kaum mehr Arbeitszeit als eine für eine Küche.

Die folgende Übersicht sortiert die gängigen Funktionen nach Betriebsgröße. Sie ist als Diskussionsgrundlage für Ihr Auswahlgespräch gedacht, nicht als Norm.

Funktion Einzelbetrieb Ab 3 Standorten Ab 10 Standorten
Zentraler Artikelstamm nützlich Pflicht Pflicht
Lieferantenkataloge mit Preispflege Pflicht Pflicht Pflicht
Mobile Inventur Pflicht Pflicht Pflicht
Rezeptur mit Soll-Verbrauch nützlich Pflicht Pflicht
Bestellvorschlag aus Bestand und Absatz später nützlich Pflicht
Freigabe-Workflow mit Budgetgrenzen nicht nötig Pflicht Pflicht
Standortübergreifende Auswertung nicht nötig Pflicht Pflicht
Rechnungsprüfung gegen Bestellung nützlich Pflicht Pflicht
Schnittstelle zu Kasse und Buchhaltung nützlich Pflicht Pflicht

Drei Zeilen dieser Übersicht werden regelmäßig unterschätzt. Der zentrale Artikelstamm klingt nach Administration, ist aber die Voraussetzung dafür, dass Sie die Tomatenpreise zweier Standorte überhaupt vergleichen können. Der Freigabe-Workflow klingt nach Bürokratie, ersetzt aber die Telefonate, die heute Ihr Vormittag füllen. Und die standortübergreifende Auswertung ist der einzige Ort, an dem Sie Abweichungen sehen, bevor sie im Monatsabschluss stehen. Welche Kennzahlen dort hineingehören, haben wir separat beschrieben.

Umgekehrt dürfen Sie getrost warten: auf Lieferanten-Scorecards, auf automatische Ausschreibungen, auf Prognosen, die Ihren Bedarf pro Wochentag vorhersagen. Die Datenbasis für solche Prognosen umfasst mindestens 12 Monate gepflegter Bewegungsdaten. Ohne diese Grundlage erzeugen sie Zahlen, denen niemand im Haus glaubt.

Eine Faustregel hilft beim Sortieren: Jede Funktion, die Daten erzeugt, kommt vor jeder Funktion, die Daten auswertet. Inventur und Wareneingang erzeugen Daten. Dashboards und Prognosen verbrauchen sie. Wer mit der Auswertung beginnt, baut ein schönes Cockpit über einem leeren Tank. Fragen Sie im Angebot deshalb nach, welche Module Sie im ersten Halbjahr tatsächlich nutzen, und verhandeln Sie den Rest als Option mit Preisgarantie.

Wie viel Freiheit brauchen Ihre Standorte beim Bestellen?

Das ist die politische Frage hinter jeder Systemauswahl, und sie entscheidet über die Akzeptanz. Sperren Sie alles zentral, bestellt die Küche am Freitagabend trotzdem beim Händler um die Ecke, nur eben außerhalb des Systems. Lassen Sie alles offen, verlieren Sie die Konditionen, für die Sie monatelang verhandelt haben.

In der Praxis trägt ein Mittelweg aus drei Bausteinen.

  • Sie definieren einen verbindlichen Kernkatalog für alles, was die Marke ausmacht, also Fleisch, Fisch, Convenience und Verpackung.
  • Sie geben jedem Standort ein Budget und ein Freigabelimit, oberhalb dessen die Betriebsleitung bestätigt.
  • Sie erlauben eine kleine lokale Liste für regionale Ware, die ebenfalls im System läuft.

Diese Aufteilung hält die Konditionen zusammen und lässt der Küche genug Spielraum für den Alltag. Entscheidend ist, dass auch die lokale Bestellung im System landet, sonst fehlt sie später in jeder Auswertung.

Beispielszenario: Eine Kette mit vier Standorten pflegt rund 1 200 Artikel. Der Kernkatalog umfasst 900 davon, zentral verhandelt und für alle Küchen verbindlich. Die restlichen 300 Artikel verwalten die Standorte selbst, mit einem Wochenlimit und Pflichtangabe des Lieferanten. Jede Bestellung außerhalb des Kernkatalogs taucht in einem wöchentlichen Bericht auf, nicht als Sperre, sondern als Gesprächsgrundlage. Nach 4 Wochen sehen Sie darin, welche Artikel die Küchen wirklich lokal kaufen.

Was wir in der FoodNotify-Praxis sehen: Die Betriebe mit der höchsten Datenqualität sind nicht die mit den strengsten Regeln, sondern die, in denen die Küche den Nutzen spürt. Wenn der Bestellvorschlag die halbe Rechenarbeit erledigt, pflegt das Team auch die Bestände. Fehlt dieser Nutzen, wird jede Vorgabe zur Pflichtübung. Tipps für die Einkaufsseite finden Sie in unseren 4 Tipps zur Optimierung des Einkaufs.

Ein Detail aus dem Alltag entscheidet mehr als jedes Rechtekonzept: Wie schnell kommt ein neuer Artikel in den Katalog? Dauert das drei Tage, läuft der Einkauf daran vorbei. Geht es in Minuten, bleibt er im System.

In Betrieben mit Franchise-Anteil verläuft diese Grenze anders. Dort setzen Sie Markenartikel verbindlich, bei frischer Regionalware können Sie oft nur empfehlen, weil der Franchise-Vertrag die Beschaffung regelt. Klären Sie vor der Systemauswahl, welche Artikelgruppen Sie vorschreiben und welche Sie lediglich vorschlagen. Ein System, das beide Modi parallel abbildet, erspart Ihnen Sonderlösungen in der Tabellenkalkulation.

Was die Regulierung ab 2027 vom Bestellwesen verlangt

Compliance ist in der Gastronomie längst eine Datenfrage, und die Daten entstehen im Einkauf. Vier Vorgaben treffen das Bestellwesen in den nächsten Jahren direkt, eine fünfte bereitet den Boden für die Zeit danach.

Am nächsten dran ist die E-Rechnung. Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen schon seit 1. Januar 2025 empfangen können, und ab 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht nach dem Ratgeber der IHK Dresden, 2026 für alle Betriebe, unabhängig von der Umsatzgröße. Für Sie heißt das: Eingangsrechnungen müssen strukturiert verarbeitet und automatisch gegen Bestellung und Lieferschein geprüft werden. Mittelfristig kommt mit dem ViDA-Paket eine EU-weite digitale Meldepflicht ab 1. Juli 2030 dazu, nationale Systeme sollen bis 1. Januar 2035 angeglichen sein (Europäische Kommission, 2025).

Parallel wachsen die Anforderungen an die Artikeldaten selbst. Die EU-Entwaldungsverordnung gilt für große und mittlere Unternehmen ab 30. Dezember 2026 und erfasst unter anderem Kaffee, Kakao, Rind, Soja und Palmöl (Europäische Kommission, 2026). Die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt seit 12. August 2026 und bringt Konformitätsnachweise, PFAS-Grenzwerte und ab Ende 2028 eine einheitliche Kennzeichnung (Umweltbundesamt, 2026). Beide Regelwerke verlangen Felder im Artikelstamm, die viele Systeme noch nicht haben.

Die Übersicht zeigt, welche Systemfunktion hinter welcher Vorgabe steht.

Vorgabe Gilt ab Was Ihr System können muss
E-Rechnung empfangen seit 1. Januar 2025 strukturierte Eingangsrechnung, Abgleich mit Bestellung
Umsatzsteuer Speisen und Getränke getrennt seit 1. Januar 2026 Steuersatz je Artikel und je Menükomponente
PPWR seit 12. August 2026 Konformitätsdaten für Verpackungs- und Non-Food-Artikel
EUDR 30. Dezember 2026 Herkunft und Sorgfaltserklärung je Rohstoffartikel
E-Rechnung ausstellen 1. Januar 2027 Ausgangsrechnung im strukturierten Format
ViDA-Meldepflichten 1. Juli 2030 maschinenlesbare Meldedaten aus dem Rechnungslauf

Zwei Zeilen daraus verdienen einen zweiten Blick. Die Umsatzsteuer auf Speisen beträgt seit 1. Januar 2026 nur noch 7 % statt 19 %, auf Getränke bleibt sie bei 19 % (Deutscher Bundestag, 2025). Diese Trennung zwingt Sie zu einer sauberen Steuersatz-Zuordnung bis auf die Menükomponente, und zwar in Warenwirtschaft und Kasse gleichzeitig.

Die zweite Zeile betrifft die Allergene. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) nennt 14 kennzeichnungspflichtige Stoffe, und die Pflicht gilt auch für lose Ware (BMLEH, 2025). Mündlich informieren dürfen Sie nur dann, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt, jederzeit zugänglich ist und darauf hingewiesen wird (LGL Bayern, 2020, Stand Januar 2020). Diese Dokumentation ist technisch nichts anderes als ein gepflegter Artikelstamm mit Rezepturverknüpfung, wie wir es in unserer Übersicht zu den 14 Allergenen in der Gastronomie beschreiben.

Für die Systemauswahl ergeben sich daraus drei Prüffragen. Lassen sich Herkunftsland, Sorgfaltserklärung und Verpackungsdaten als eigene Felder im Artikelstamm führen, oder landen sie in einem Freitextfeld? Übernimmt das System diese Felder automatisch aus den Lieferantendaten, sobald der Lieferant sie liefert? Und exportiert es sie in einem Format, das Ihre Buchhaltung und eine Kontrolle akzeptieren? Wer das heute klärt, pflegt 2027 keine Tabellen nach.

7 Fragen, die Sie im Auswahlgespräch stellen

Die Funktionsgrenzen zwischen Warenwirtschaft und Bestellwesen in der Gastronomie klären sich im Gespräch schnell, sobald Sie konkret fragen. Die meisten Demos zeigen, was ein System kann. Interessanter ist, wie es sich verhält, wenn die ersten 3 Monate vorbei sind und der Alltag die Begeisterung ersetzt hat. Diese sieben Fragen bringen das zuverlässig zum Vorschein.

  1. Wer führt den Artikelstamm? Lassen Sie sich zeigen, wo ein Artikel entsteht, wer ihn freigibt und was passiert, wenn ein Standort ihn ändert. Ein System ohne klare Antwort erzeugt innerhalb eines Quartals Doppelartikel.
  2. Wie kommen neue Lieferantenpreise herein? Fragen Sie nach dem konkreten Weg: elektronische Preisliste, Datei-Import oder Handarbeit. Fragen Sie außerdem, wie oft das passiert und wer es auslöst.
  3. Was passiert mit Gebindegrößen? Die Küche denkt in Gramm, der Lieferant liefert in Kartons. Verlangen Sie eine Demo mit Ihren eigenen Umrechnungsfaktoren, nicht mit den runden Zahlen des Demo-Mandanten.
  4. Wie entsteht der Bestellvorschlag? Lassen Sie sich die Rechnung zeigen: Welche Datenquellen fließen ein, wie wird der Mindestbestand gesetzt, und wie korrigiert die Küche den Vorschlag? Eine Blackbox nutzt niemand zweimal.
  5. Welche Rechte setzen Sie je Standort? Prüfen Sie, ob Katalogbindung, Budgetgrenzen und Freigabestufen pro Standort unterschiedlich sein können. In Ketten mit Franchise-Anteil ist das die entscheidende Zeile im Pflichtenheft.
  6. Wie prüft das System Rechnungen? Der Dreiklang aus Bestellung, Lieferschein und Rechnung muss automatisch laufen und Abweichungen melden. Fragen Sie nach der Toleranzgrenze und danach, wer eine Abweichung freigibt.
  7. Welche Daten bekommen Sie beim Ausstieg zurück? Verlangen Sie eine schriftliche Zusage über Exportformat und Umfang, inklusive Rezepturen und Preishistorie. Diese Frage kostet Sie zwei Minuten und erspart Ihnen im Zweifelsfall ein Jahr.

Eine Demo ersetzt keinen Testlauf. Ein belastbarer Probelauf braucht 7 Tage echten Betrieb, 20 eigene Artikel und zwei echte Lieferanten. Prüfen Sie am Ende, ob der Bestand stimmt. Alles andere ist ein Verkaufsgespräch mit schönen Folien.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Warenwirtschaft und Bestellwesen in der Gastronomie?

Die Warenwirtschaft führt Bestände, Rezepturen, Inventuren und den Soll-Ist-Vergleich. Das Bestellwesen führt Lieferanten, Kataloge, Konditionen, Bestellungen und Lieferscheine. Die eine Seite beantwortet, was im Haus liegt und was verbraucht wurde. Die andere beantwortet, was zu welchem Preis hereinkommt. Beide greifen auf denselben Artikelstamm zu, sonst entstehen zwei Wahrheiten über denselben Artikel.

Welche Funktionen braucht ein Betrieb mit mehreren Standorten zuerst?

Zuerst brauchen Sie einen zentralen Artikelstamm mit gepflegten Lieferantenpreisen, danach eine mobile Inventur je Standort und Rezepturen mit Soll-Verbrauch. Erst darauf lohnt sich der automatische Bestellvorschlag. Ein Freigabe-Workflow mit Budgetgrenzen wird ab etwa drei Standorten zur Pflicht, weil Sie sonst jede Abweichung per Telefon klären.

Wie viele Lieferanten sollte ein Bestellwesen anbinden können?

Entscheidend ist nicht die Höchstzahl, sondern die Art der Anbindung. Fragen Sie, wie viele Lieferanten elektronisch angebunden sind, wie neue dazukommen, was das kostet und wie lange es dauert. Ein System, das Großhändler elektronisch anbindet und kleine regionale Betriebe per PDF-Bestellung mitnimmt, deckt Ihre Praxis besser ab als eines mit langer Logo-Liste und drei nutzbaren Verbindungen.

Warum reicht die Bestellplattform des Großhändlers nicht aus?

Sie zeigt nur das Sortiment eines Lieferanten und kennt Ihren Bestand nicht. Preisvergleiche über mehrere Lieferanten, Soll-Verbrauch aus Rezepturen, standortübergreifende Auswertungen und die Rechnungsprüfung gegen Bestellung und Lieferschein fehlen. Für einen Einzelbetrieb mit einem Hauptlieferanten reicht das Portal oft aus. Ab mehreren Standorten verlieren Sie damit den Vergleich.

Wann lohnt sich der Wechsel von Excel auf ein integriertes System?

Sobald mehr als eine Person Daten pflegt und mehr als ein Standort bestellt. Das Anzeichen ist selten die Tabelle selbst, sondern die Nacharbeit: Preise, die niemand aktualisiert hat, Inventurwerte, die zum Wareneingang nicht passen, Monatsabschlüsse, die Sie rückwärts rekonstruieren. Rechnen Sie den Wechsel mit Arbeitszeit, nicht nur mit Lizenzkosten. Beim Zählen selbst hilft Ihnen die Beschaffung über den Barcode Scanner.

Fazit: Was Multi-Location-Betriebe jetzt entscheiden

Wer Warenwirtschaft und Bestellwesen in der Gastronomie vergleicht, sollte nicht Funktionslisten gegeneinanderhalten, sondern eine Reihenfolge festlegen. Zuerst der gemeinsame Artikelstamm, dann die Preispflege, dann Inventur und Rezeptur, erst danach Bestellvorschlag und Auswertung. Diese Reihenfolge ist unbequem, weil die spannenden Funktionen am Ende stehen. Sie ist aber die einzige, bei der die Zahlen am Schluss tragen.

Für Ihre Entscheidung heißt das zweierlei. Prüfen Sie ein System nicht an dem, was es zeigt, sondern an Ihren eigenen Artikeln, Gebinden und Lieferanten. Und klären Sie die organisatorischen Fragen vor der Unterschrift: Wer pflegt den Katalog, wer gibt Abweichungen frei, wer schaut in den Wochenbericht. Software entscheidet nicht, sie macht Entscheidungen nur sichtbar.

Der Druck bleibt in den nächsten Jahren hoch. Schwankende Einkaufspreise, getrennte Steuersätze, strukturierte Rechnungen und Herkunftsnachweise treffen alle Betriebe, nur merken es die einen im Tagesgeschäft und die anderen erst im Jahresabschluss. Das Zeitfenster bis zur allgemeinen Ausstellungspflicht für E-Rechnungen umfasst noch rund 14 Monate. Welcher Gruppe Sie angehören, entscheiden Sie mit der Systemauswahl in diesem Zeitraum.

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