LMIV / Allergene

Allergenkennzeichnung auf der Eiskarte: Damit Schoko, Vanille & Co. sicher auf der Zunge zergehen

In diesem Blogartikel erfahren Sie alles darüber, was Sie über Allergenkennzeichnung auf der Eiskarte wissen sollten.

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Von Schokolade bis Vanille, von Amarenabecher bis Bananensplit, von Eiskaffee bis Eissmoothie: Es gibt viele wunderbare Kreationen, die auf der Eiskarte stehen. Doch was steht da noch drauf? Allergene zum Beispiel? Das wäre natürlich sehr von Vorteil. Denn natürlich sind auch im Speiseeis viele Hauptallergene enthalten, die laut Gesetzgeber angegeben werden müssen. Sie möchten Speiseeis anbieten, ohne Gefahr zu laufen, allergische Reaktionen bei Ihren Kunden auszulösen? Kein Problem, wir zeigen Ihnen wie!

→ Download: Ultimativer Guide für das richtige Kennzeichnen von Allergenen

A, C, E, G, H:
Welche Allergene besonders häufig in Eis(bechern) vorkommen

Welche im Speiseeis enthaltenen Allergene ausgewiesen werden müssen, zeigt Ihnen die folgende Auswahl, die jedoch nur eine kleine darstellt. Diese und viele andere der 14 Hauptallergene sind besonders häufig auch in Garnituren wie Krokant, Streusel, Schlagobers, Rosinen oder Fertigsaucen enthalten. 

Milch (G) als ein Hauptbestandteil von Eiscreme

Eigelb (C), das oft als Emulgator für die Herstellung von Eis verwendet wird

Gluten (A) in Eiswaffeln oder Tüten

Schalenfrüchte (H)die über Bananensplit & Co gestreut werden

Erdnüsse (E), häufiger Bestandteil von Nuss-Cremes, die Eisbechern den letzten Pepp geben

Eis im Eissalon

Mit den Hauptallergenen in Getränken verhält es sich genauso – die müssen von Gastro-Betrieben ebenfalls ausgewiesen werden. Ein Blick auf das Etikett des Herstellers gibt in der Regel die nötige Auskunft über Allergene und Zusatzstoffe. Und dann gibt es schließlich noch die Zusatzstoffe, die ebenfalls häufig in Eisbechern vorkommen. In Deutschland müssen sie schriftlich gekennzeichnet werden. Betriebe in Österreich sollten gut bei Zucker- und Alkoholzusatz aufpassen. Aspartam / Aspartam-Acesulfamsalz gehört hierzulande mit dem Hinweis „Enthält eine Phenylalaninquelle“ versehen. Und bei über 10 % zugesetztem Alkohol muss der Satz „Kann bei übermäßigen Verzehr abführend wirken“ in die Karte. Haben Sie alle Speisen und Getränke mit Allergenen und Zusatzstoffen gekennzeichnet, müssen Sie eine schriftliche Dokumentation erstellen, die Sie im Falle einer Überprüfung durch die Lebensmittelbehörde vorzulegen haben.


Ihre LMIV-Kennzeichnung:
So wird sie einfach und sicher

Welche Allergene Sie in Ihrem Eissalon bzw. auf Ihrer Karte angeben müssen, sind wir gerade kurz durchgegangen. Mit welchem Tool Sie das am einfachsten umsetzen, dazu kommen wir nun: FoodNotify – die umfassende Warenwirtschaftsplattform mit zahlreichen Funktionen zur Effizienzsteigerung der Küchen-Administration!

Digitales Rezeptmanagement

Damit erfüllen Sie alle wichtigen Compliance- und Rechtsvorschriften völlig unkompliziert. Denn die Kennzeichnung aller LMIV-Daten wie Allergene, Zusatzstoffe und Nährwerte erfolgt automatisch über die FoodNotify Lebensmitteldatenbank, die über 1,5 Mio. Produkte umfasst. Sie haben keinen Aufwand mit der Stammdatenpflege, weil alle Produktdaten tagesaktuell sind.

Speisekarten-Designer

Mit dem FoodNotify Speisekarten-Designer erstellen Sie ganz leicht geschmackvolle Tages-, Wochen- und Menükarten – und weisen auf ihnen ganz automatisch alle LMIV-Daten zu Ihren Eiskreationen und Getränken aus. Auch ob diese biologisch, vegetarisch oder vegan sind, lässt sich einfach angeben.

Mobile App mit Barcode-Scanner

Hand drauf: Bequemer können Sie Allergene, Zusatzstoffe und Nährwerte nicht parat haben! Scannen Sie Produkt-Barcodes mit Ihrem Smartphone oder Tablet ein – Sie erhalten alle Produktinformationen im Handumdrehen.


Zusammengefasst:
Das sollten Sie bei der Allergenkennzeichnung beachten

Informieren Sie Ihre Kunden am besten schriftlich und gut sichtbar

Milch, Gluten, Schalenfrüchte und Eier befinden sich besonders oft in Speiseeis und Eisbechern

In Österreich müssen auch Zucker- und Alkoholzusätze gekennzeichnet werden, in Deutschland weitere Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker oder Farbstoffe

Denken Sie auch an die LMIV-Kennzeichnung Ihrer angebotenen Getränke

Sie müssen über alle verkauften Produkte auf Basis Ihrer Rezepte eine schriftliche Dokumentation anlegen, die bei einer Überprüfung vorzulegen ist

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